Allgemeine Informationen
Im Rahmen einer Gesundheitsberatung werden die eingehenden Telefonate von diplomiertem Gesundheits- und Krankenpflegepersonal (DGKP) in der Rettungsleitstelle des Landesverbandes unter der Telefonnummer 1450 entgegengenommen und anhand einer speziellen Software bearbeitet.
Bei Fragestellungen, welche nicht unter Einbeziehung der Software vom DGKP gelöst werden können, besteht für das DGKP in Ausnahmefällen die Möglichkeit eines telefonischen Kontaktes mit einem/einer Hintergrundärzt*in:
In einem solchen Fall des Kontaktes ist es die Funktion des/der Hintergrundärzt*in das Personal der Gesundheitsberatung bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen oder im direkten Elternkontakt zu beurteilen, welche die beste Lösung für das Anliegen des/der Anrufer*in ist.
Bei ungelösten Fragestellungen für Kinder bis zu 6 Jahren soll das DGKP deshalb an Wochenenden und Feiertagen (Bereitschaft von 09:00 Uhr – 21:00 Uhr) auf Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendheilkunde als Kindertelefonärzt*in zurückgreifen können
Voraussetzungen
- Mitglied einer österreichischen Ärztekammer
- Fachärzt*in für Kinder- und Jugendheilkunde
- Unterzeichnete Teilnahmeerklärung
Bereitschaftszeiten
Bereitschaft von 9:00 – 21:00 Uhr an Wochenenden und Feiertagen.
Honorierung
Für diese telefonische Bereitschaft wird ein Honorar in der Höhe von € 50,00 pro Stunde ausbezahlt.
Kontaktieren Sie uns
Sie sind Ärzt*in für Allgemeinmedizin, haben Interesse am ärztlichen Bereitschaftsdienst und wünschen dazu noch mehr Informationen oder möchten die GVG Steiermark bezüglich sonstiger Anliegen kontaktieren?
Unsere kompetenten Mitarbeiter*innen stehen Ihnen zur Verfügung.