Der Erhalt einer Blaulichtbewilligung ist gem. § 20 Abs. 5 lit. d Kraftfahrgesetz (KFG) an eine nachweisbare Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst gebunden.
Die Bewilligung gem. § 20 Abs. 5 lit. d Kraftfahrgesetz ist zu widerrufen bzw. verliert bei Wegfall einer der für Ihre Erteilung erforderlichen Voraussetzungen automatisch ihre Gültigkeit.