Blaulichtbeantragung

Steiermark

Der Erhalt einer Blaulichtbewilligung ist gem. § 20 Abs. 5 lit. d Kraftfahrgesetz (KFG) an eine nachweisbare Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst gebunden.

Die Bewilligung gem. § 20 Abs. 5 lit. d Kraftfahrgesetz ist zu widerrufen bzw. verliert bei Wegfall einer der für Ihre Erteilung erforderlichen Voraussetzungen automatisch ihre Gültigkeit.

Nähere Informationen finden Sie im INFO-Blatt

Antrag stellen

Bitte senden Sie uns das vollständig ausgefülltes Antragsformular und eine gut lesbare Kopie des Zulassungsscheins (bei Scheckkartenformat Vorder- und Rückseite) per E-Mail an: