Notarztwesen

Mit Gesellschaftsgründung der GVG (Gesundheitsversorgungs-GmbH) wurde der Grundstein für eine Plattform gelegt, welche allen interessierten Ärzt/inn/en eine freiberufliche Absolvierung der Dienste (Visiten-, Bereitschafts- und Notarztdienste) zur abgestuften Versorgung der steirischen Bevölkerung ermöglicht.

Seit 01.06.2022 ist die GVG von der Landesregierung mit der finanziellen Abwicklung und einigen administrativen Tätigkeiten das Notarztwesen betreffend betraut.

Teilnahme am Notarztwesen

Bitte senden Sie die Teilnahmeerklärung unterschrieben per Post oder E-Mail an:

Folgende Unterlagen sind der Koordinationsstelle für Notfall- und Katastrophenmedizin (KNK) beim Land Steiermark (Fachabteilung Katastrophenschutz und Landesverteidigung) an notfallmedizin@stmk.gv.at zu übermitteln:

  • Notarztdiplom (sollte das Ausstellungsdatum Ihres Notarztdiploms länger als 3 Jahre zurückliegen, benötigt die KNK den Nachweis Ihrer letzten NA-Fortbildung gemäß § 40 Ärztegesetz (nicht älter als 3 Jahre).
  • Bestätigung Ihrer Berufshaftpflichtversicherung
Nach erfolgter Überprüfung und Freigabe durch die KNK erhalten Sie die von der GVG unterzeichnete Teilnahmeerklärung retour.
 
Nach elektronischer Übermittlung der Honorarnoten an die GVG (office@gvgst.at) werden diese bearbeitet und nach Prüfung an Sie ausbezahlt. Als Ansprechpartner/in für allfällige Rückfragen stehen Ihnen Frau Wagner und Frau Mag.a Muster gerne zur Verfügung.