Allgemeine Informationen
Um eine abgestufte Versorgung für erkrankte Kinder und Jugendliche an Wochenenden und Feiertagen in der Region Graz sicherzustellen, können Sie als Fachärzt*in für Kinder- und Jugendheilkunde Ihre Ordination in der Region Graz im Sinne eines kinder- und jugendfachärztlichen Bereitschaftsdienstes (Kinder-Bereitschaftsdienst) an Wochenenden und Feiertagen öffnen.
Voraussetzungen
- Mitglied einer österreichischen Ärztekammer
- Fachärzt*in für Kinder- und Jugendheilkunde
- Ordinationsräumlichkeiten in Graz
- Unterzeichnete Teilnahmeerklärung
Bereitschaftszeiten
Samstag, Sonntag und Feiertag von 9:00 bis 12:00 Uhr
Honorierung
Für diesen Kinder-Bereitschaftsdienst wird eine vordefinierte Pauschale für drei Stunden in der Höhe von € 950,00 pro Öffnungstag abgerechnet.
Besonderheiten
Dokumentation der Anzahl der behandelten Kinder erforderlich.
Kontaktieren Sie uns
Sie sind Ärzt*in für Allgemeinmedizin, haben Interesse am ärztlichen Bereitschaftsdienst und wünschen dazu noch mehr Informationen oder möchten die GVG Steiermark bezüglich sonstiger Anliegen kontaktieren?
Unsere kompetenten Mitarbeiter*innen stehen Ihnen zur Verfügung.