Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist von Montag bis Sonntag über die vorgeschaltete Gesundheitsberatung durch das Gesundheitstelefon 1450 erreichbar.

Visitendienst

Das Gesundheitstelefon ist dabei die zentrale Anlaufstelle für alle medizinischen Fragen. Es sorgt auf schnellstem Wege dafür, dass jede/r Steirer/in von Spezialist/inn/en der Rettungsleitstelle des Roten Kreuzes jene Hilfe bekommt, welche sie oder er braucht. Verlässliche, schnellstmögliche Kommunikation und maßgeschneiderte Information zwischen dem medizinischen Personal und den Steirer/inne/n stellen sicher, dass sich die Empfehlung exakt an den Bedürfnissen der Menschen orientiert. Wenn es sich um Notfälle handelt, wird ohne Zeitverlust gehandelt und sofort ein Rettungswagen oder eine Notärztin bzw. ein Notarzt  zu den Patient/inn/en gesendet.

Der nunmehr freiwillige Bereitschaftsdienst ist grundsätzlich als Visitendienst konzipiert, indem die diensthabenden Visitenärztinnen und Visitenärzte nach erfolgter standardisierter Einschätzung durch die Mitarbeiter/innen des Gesundheitstelefons über die Notwendigkeit einer Visite über eine APP/SMS informiert werden.

Die Zuteilung der Visiten kann dabei auch regionsüberschreitend erfolgen, wobei der Aufenthaltsort der Visitenärztinnen und Visitenärzte so zu wählen ist, dass Visiten so rasch wie möglich erfolgen können (als maximale Anfahrtszeit zu den Patient/inn/en gelten dabei 90 Minuten).

Es werden nur von der Leitstelle disponierte und anschließend von den Visitenärztinnen und Visitenärzten persönlich durchgeführte Visiten mit entsprechender abgeschlossener Dokumentation abgerechnet.

Die Pauschale für den 5 Stunden Block beträgt einheitlich in der gesamten Steiermark € 220.
Der Visitenzuschlag außerhalb der Region Graz beträgt einheitlich € 90, in der Region Graz € 40 (da ein/e Fahrer/in zur Verfügung gestellt wird).

Visitenärztinnen und Visitenärzten in den unten angeführten Regionen ist es möglich, in zwei geographisch gut erreichbaren angrenzenden Regionen Visitendienste zu buchen.  In diesen Fällen gebührt die doppelte Grundpauschale (€ 440 statt € 220) pro Dienst. Für die allenfalls gefahrene Visite wird die Visitenpauschale (€ 90) ausbezahlt.

Wochenendordinationen

Zusätzlich können je Region Bereitschaftsordinationen an Wochenenden und Feiertagen in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr gebucht werden und stehen damit der Patient/inn/enversorgung zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt dabei ebenso wie der Visitendienst zeitnahe pauschaliert über die GVG.

Unabhängig davon bleibt es niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, welche Vertragspartner/innen der Sozialversicherung sind, unbenommen, außerhalb des Bereitschaftsmodells, ihre Ordinationen an Wochenenden und Feiertagen zu öffnen und die geltenden Honorartarife mit der Sozialversicherung abzurechen. Diese gesonderten Öffnungszeiten sind über die Homepage der Ärztekammer bekanntzugeben. Alle geöffneten Kassen- und Wahlarztordinationen (des aktuellen und nächsten Tages) in der Steiermark sind unter www.ordinationen.st abrufbar.

Für die 3 Stunden Ordinationsbereitschaftsdienst gebühren € 700.

Kinderbereitschaftsdienst

Um eine abgestufte Versorgung für erkrankte Kinder und Jugendliche an Wochenenden und Feiertagen in der Region Graz sicherzustellen, können Sie als  Fachärztin/Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde Ihre Ordination in der Region Graz im Sinne eines kinder- und jugendfachärztlichen Bereitschaftsdienstes (Kinder-Bereitschaftsdienst) an Wochenenden und Feiertagen öffnen.

Für diesen Kinder-Bereitschaftsdienst wird eine vordefinierte Pauschale für drei Stunden in der Höhe von € 950,00 pro Öffnungstag abgerechnet.

Mit dieser Pauschale sind sämtliche Kosten für die vereinbarte Zeitdauer von 09.00 – 12.00 Uhr an Wochenenden und Feiertagen abgedeckt.

Kinder-Telefonbereitschaftsdienst an Wochenenden und Feiertagen

Im Rahmen einer Gesundheitsberatung werden die eingehenden Telefonate von diplomiertem Gesundheits- und Krankenpflegepersonal (DGKP) in der Rettungsleitstelle des Landesverbandes unter der Telefonnummer 1450 entgegengenommen und anhand einer speziellen Software bearbeitet.

Bei Fragestellungen, welche nicht unter Einbeziehung der Software vom DGKP gelöst werden können, besteht für das DGKP in Ausnahmefällen die Möglichkeit eines telefonischen Kontaktes mit einem sog. „Hintergrundarzt bzw. Telefonarzt“:

In einem solchen Fall des Kontaktes ist es die Funktion des „Hintergrundarztes bzw. Telefonarztes“ das Personal der Gesundheitsberatung bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen oder im direkten Elternkontakt zu beurteilen, welche die beste Lösung für das Anliegen der Anruferin/des Anrufers ist.

Bei ungelösten Fragestellungen für Kinder bis zu 6 Jahren soll das DGKP deshalb an Wochenenden und Feiertagen (Bereitschaft von 09:00 Uhr – 21:00 Uhr) auf Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde als „Kindertelefonärztin bzw. Kindertelefonarzt“ zurückgreifen können.

Für diese telefonische Bereitschaft wird ein Honorar in der Höhe von € 50,00 pro Stunde ausbezahlt.

Teilnahme am Bereitschaftsdienst

Bitte senden Sie die Teilnahmeerklärung unterschrieben mit allen benötigten Unterlagen per Post oder E-Mail an:

Datenänderung:
Bitte senden Sie das Formular an office@gvgst.at, wenn sich Ihre persönlichen Daten geändert haben.

Regionsänderung:
Bitte senden Sie das Formular an office@gvgst.at wenn Sie eine Änderung Ihrer Regionen wünschen.

Abmeldung:
Bitte senden Sie das Formular an office@gvgst.at wenn Sie sich von der Teilnahme am Bereitschaftsdienst-System abmelden möchten.

Nach Einlangen Ihrer Unterlagen werden diese gemeinsam mit der Ärztekammer Steiermark geprüft (Prüfung der Berufsberechtigung). Danach werden Sie von uns umgehend informiert und für die elektronische Dienstplanung freigeschalten.

Bitte beachten Sie, dass die Prüfung der Unterlagen und die Freischaltung im elektronischen System einige Zeit in Anspruch nimmt, sodass Sie freie Dienste erst nach Abschluss dieses Vorgangs buchen können. Ärztinnen und Ärzte ohne Rezepturbefugnis müssen zusätzlich noch eine diesbezügliche Einschulung bei der Österreichischen Gesundheitskasse absolvieren.

  • Qualifikation Allgemeinmediziner/in
  • Smartphone zur Nutzung der Handy-APP ( An-Abmeldung des Dienstes, Visitenzuteilung, Dokumentation)
  • zur versorgungsrelevanten und effektiven Disposition durch die Rettungsleitstelle des Roten Kreuz, sowie zu Ihrer Sicherheit während Ihres Dienstes, ist das GPS zu aktivieren um der Handy-APP einen Zugriff zu ermöglichen.
  • der Aufenthaltsort im Visitendienst ist so zu wählen, dass Visiteneinsätze innerhalb von 90 min erfolgen können.
  • Gesonderte Honorarnoten an Patient/inn/en im Visiten – und Ordinationsdienst sind aufgrund der Pauschalabgeltung durch die GVG nicht zulässig.
  • Dienste können nach persönlichem Zeitmanagement gebucht werden. Dienste sind nach aktiver Buchung verpflichtend durchzuführen.
  • Großer Pool aufgrund der Erweiterung der berechtigten Teilnehmer/innen.
  • Da die Visitendienste außerhalb von Graz grundsätzlich jeweils um 23:00 Uhr enden, gibt es mehr Ruhezeiten.
  • Es gibt ein deutlich höheres Honorar pro Stunde bei gleichzeitig geringeren Dienstzeiten als vor der Überarbeitung des Bereitschaftsdienstes.
  • Eine zeitnahe wöchentliche Auszahlung.
  • Visiten werden nur bei akutem Bedarf übermittelt.

Regionen

Altaussee, Bad Aussee, Bad Mitterndorf, Grundlsee

Aich, Gröbming, Haus, Michaelerberg-Pruggern, Mitterberg-Sankt Martin, Öblarn, Ramsau am Dachstein, Schladming, Sölk

Admont, Aigen im Ennstal, Ardning, Gaishorn am See, Irdning-Donnersbachtal, Lassing, Liezen, Rottenmann, Selzthal, Stainach-Pürgg, Trieben, Wörschach

Krakau, Mühlen, Murau, Neumarkt in der Steiermark, Niederwölz, Oberwölz, Ranten, Sankt Georgen am Kreischberg, Sankt Lambrecht, Sankt Peter am Kammersberg, Scheifling, Schöder, Stadl-Predlitz, Teufenbach-Katsch

Fohnsdorf, Hohentauern, Judenburg, Pöls-Oberkurzheim, Pölstal, Pusterwald, Sankt Georgen ob Judenburg, Sankt Peter ob Judenburg, Spielberg, Unzmarkt-Frauenburg

Altenmarkt bei Sankt Gallen, Eisenerz, Landl, Radmer, Sankt Gallen, Wildalpen

Leoben, Kalwang, Kammern im Liesingtal, Kraubath an der Mur,Mautern in Steiermark, Sankt Marein-Feistritz, Sankt Michael in Obersteiermark, Sankt Peter-Freienstein, Sankt Stefan ob Leoben, Traboch, Trofaiach, Vordernberg, Wald am Schoberpaß

Aflenz, Kapfenberg, Thörl, Tragöß-Sankt Katharein, Turnau

Kindberg, Krieglach, Langenwang, Mürzzuschlag, Neuberg an der Mürz, Sankt Barbara im Mürztal, Sankt Lorenzen im Mürztal, Sankt Marein im Mürztal, Spital am Semmering, Stanz im Mürztal

Dechantskirchen, Friedberg, Grafendorf bei Hartberg, Greinbach, Hartberg, Hartberg Umgebung, Lafnitz, Pinggau, Pöllau, Pöllauberg, Ratten, Rettenegg, Rohrbach an der Lafnitz, Sankt Jakob im Walde, Sankt Lorenzen am Wechsel, Schäffern, Vorau, Waldbach-Mönichwald, Wenigzell

Anger, Birkfeld, Fischbach, Fladnitz an der Teichalm, Floing, Gasen, Gutenberg-Stenzengreith, Miesenbach bei Birkfeld, Mortantsch, Naas, Passail, Puch bei Weiz, Sankt Kathrein am Hauenstein, Sankt Kathrein am Offenegg, Strallegg, Thannhausen, Weiz

Bad Blumau, Bad Waltersdorf, Buch-Sankt Magdalena, Burgau, Ebersdorf, Feistritztal, Fürstenfeld, Großsteinbach, Großwilfersdorf, Hartl, Ilz, Kaindorf, Loipersdorf bei Fürstenfeld, Neudau, Ottendorf an der Rittschein, Rohr bei Hartberg, Sankt Johann in der Haide, Söchau, Stubenberg

Albersdorf-Prebuch, Gersdorf an der Feistritz, Gleisdorf, Hofstätten an der Raab, Ilztal, Ludersdorf-Wilfersdorf, Markt Hartmannsdorf, Mitterdorf an der Raab,Pischelsdorf am Kulm, Sankt Margarethen an der Raab, Sankt Ruprecht an der Raab, Sinabelkirchen

Bad Gleichenberg, Bad Radkersburg, Deutsch Goritz, Gabersdorf, Gnas, Halbenrain, Jagerberg, Kapfenstein, Klöch, Mettersdorf am Saßbach, Mureck, Murfeld, Ragnitz, Sankt Anna am Aigen, Sankt Georgen an der Stiefing, Sankt Peter am Ottersbach, Sankt Veit in der Südsteiermark, Schwarzautal, Straden, Straß-Spielfeld, Tieschen

Arnfels, Ehrenhausen an der Weinstraße, Gamlitz, Gleinstätten, Gralla, Großklein, Heimschuh, Hengsberg, Kitzeck im Sausal, Lang, Lebring-Sankt Margarethen, Leibnitz, Leutschach an der Weinstraße, Oberhaag, Preding, Sankt Andrä-Höch, Sankt Johann im Saggautal, Sankt Nikolai im Sausal, Tillmitsch, Wagna, Wettmannstätten

Deutschlandsberg, Eibiswald, Frauental an der Laßnitz, Groß Sankt Florian, Lannach, Pölfing-Brunn, Sankt Josef (Weststeiermark), Sankt Martin im Sulmtal, Sankt Peter im Sulmtal, Sankt Stefan ob Stainz, Schwanberg, Stainz, Wies

Allerheiligen bei Wildon, Dobl-Zwaring, Feldkirchen bei Graz, Fernitz-Mellach, Haselsdorf-Tobelbad, Heiligenkreuz am Waasen, Kalsdorf bei Graz, Lieboch, Seiersberg-Pirka, Unterpremstätten-Zettling, Werndorf, Wildon, Wundschuh

Bärnbach, Edelschrott, Geistthal-Södingberg, Hirschegg-Pack, Hitzendorf, Kainach bei Voitsberg, Köflach, Krottendorf-Gaisfeld, Ligist, Maria Lankowitz, Mooskirchen, Rosental an der Kainach, Sankt Bartholomä, Sankt Martin am Wöllmißberg, Söding-Sankt Johann, Stallhofen, Stiwoll, Voitsberg

Graz, Kainbach bei Graz, Stattegg, Thal, Weinitzen

Eggersdorf bei Graz, Empersdorf, Gössendorf, Hart bei Graz, Hausmannstätten, Kumberg, Laßnitzhöhe, Nestelbach bei Graz, Raaba-Grambach, Sankt Marein bei Graz, Sankt Radegund bei Graz, Vasoldsberg

Deutschfeistritz, Frohnleiten, Gratkorn, Gratwein-Straßengel, Peggau, Sankt Oswald bei Plankenwarth, Semriach, Übelbach

Edelsbach bei Feldbach, Eichkögl, Fehring, Feldbach, Kirchbach in der Steiermark, Kirchberg an der Raab, Paldau, Pirching am Traubenberg, Riegersburg, Sankt Stefan im Rosental, Unterlamm

Breitenau am Hochlantsch, Bruck an der Mur, Niklasdorf, Pernegg an der Mur, Proleb

Gaal, Knittelfeld, Kobenz, Lobmingtal, Obdach, Sankt Margarethen bei Knittelfeld, Seckau, Weißkirchen in Steiermark, Zeltweg

Honorierung

Die Honorierung des Bereitschaftsdienstes setzt sich aus einer Visiten-Bereitschaftspauschale und einem Visitenzuschlag sowie einer Ordinations-Bereitschaftspauschale und einer Leistungspauschale zusammen.

Die Pauschale für den 5 Stunden Block beträgt einheitlich in der gesamten Steiermark € 220.
Der Visitenzuschlag außerhalb der Region Graz beträgt einheitlich € 90, in der Region Graz € 40 (da ein/e Fahrer/in zur Verfügung gestellt wird).

Es werden ausnahmslos nur von der Leitstelle disponierte und anschließend vor Ort durchgeführte Visiten mit abschließender standardisierter Dokumentation in der APP honoriert. Eine Selbstzuweisung von Visiten durch Visitenärztinnen und Visitenärzte (vor einer Visite) an die Leitstelle ist nicht zulässig. Über die Pauschale hinaus sind keine weiteren (Einzel-) leistungen verrechenbar.

Ein telefonischer Visitenabschluss ist in Eigenverantwortung entsprechend den rechtlichen Möglichkeiten nur in Einzelfällen (eigene/r Patient/in mit laufender Betreuung) möglich und wird nicht honoriert.

  • € 126,- von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr als Bereitschaftspauschale plus
  • € 574,– als Pauschale für kurative Leistungen (in Summe € 700,-)

Honorarnoten an Patient/inn/en im Ordinationsdienst sind aufgrund der Pauschalabgeltung nicht zulässig.

Die Auszahlung ist zeitnah, erfolgt automatisch und ausschließlich anhand der durchgeführten Dienste und Visiten bei zeitgerechter Anmeldung zu Dienstbeginn und Abmeldung bei Dienstende in der APP. Es wird darauf hingewiesen, dass Ärztinnen/Ärzte eigenverantwortlich für die steuerliche Erklärung der vereinnahmten Pauschalen und Visitenzuschläge sind!

Dienstplanung

Die Anmeldung zum Dienstplan erfolgt mit der in der Teilnahmeerklärung angegebenen Mobiltelefonnummer unter dienstplan.gesundheitsversorgung-steiermark.at. Nach Eingabe Ihrer Mobiltelefonnummer wird Ihnen ein Login-Passwort, welches fünf Minuten gültig ist, auf Ihre Telefonnummer retourniert. Nach Eingabe dieses Passworts gelangen Sie zu Ihrer eigenen Dienstplanung (Weboberfläche). Für den Ordinationsdienst steht allen zur selbstständig Berufsausübung berechtigten hauptberuflichen Ärztinnen bzw. Ärzten für Allgemeinmedizin mit nach dem Ärztegesetz gemeldeten Berufssitzen in der Steiermark die jeweilige Ordinationsregion automatisch zur Verfügung. 

In der eigenen Dienstplanung (Weboberfläche) können Sie neben der Buchung von Diensten (Visitendienst, Ordinationsdienst) in Ihren gewählten Regionen, der Übertragung von Diensten, Auswertungen zu Ihren durchgeführten oder noch durchzuführenden Diensten auch die Wartung/ Aktualisierung Ihrer Kontaktdaten erledigen. Die Dienste sind dabei jeweils quartalsweise bis maximal sechs Monate im Vorhinein buchbar. 

Quartal

Ab wann kann gebucht werden?

Wer kann buchen?

Q4 2023

Montag, 03.07.2023 08.00 Uhr

OD, Kinder OD, HGA Kinder, HGA Allgemein

Montag, 10.07.2023 08.00 Uhr

VD

Q1 2024

Montag, 02.10.2023 08.00 Uhr

OD, Kinder OD, HGA Kinder, HGA Allgemein

Montag, 09.10.2023 08.00 Uhr

VD

Alle Ärztinnen bzw. Ärzte können 4 Ordinationsdienste innerhalb von 48 Stunden buchen.

Sollte Sie in anderen Regionen (als jene die Sie in der Teilnahmeerklärung genannt haben) Visitendienste versehen wollen, melden Sie diese bitte schriftlich, mittels Formular „Regionsänderung“, der Gesundheitsversorgungs-GmbH (GVG) Steiermark. 

  • 30 Minuten vor dem Dienstantritt bis spätestens zum Dienstbeginn (Visitendienst und Ordinationsdienst) muss man sich in der Bereitschafts-APP „Bereitschaftsärzte Steiermark“ anmelden. Die Anmeldung funktioniert wie bei der Dienstplanung mittels Eingabe der Mobiltelefonnummer. Sollten Probleme bei der APP-Anmeldung zum aktuell gebuchten Dienst auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an die Leitstelle des Roten Kreuzes.
  • Ein Nichtantreten eines gebuchten Dienstes (Nichtanmelden über die Bereitschafts-APP) wird nicht honoriert und kann im Wiederholungsfall zum Ausschluss aus dem Bereitschaftsmodell führen.
  • Sollte ein Dienst kurzfristig nicht angetreten werden können, ist die Leitstelle des Roten Kreuzes umgehend zu informieren.
  • Übertragung: Sollte ein bereits gebuchter Dienst nicht angetreten werden können, ist es möglich diesen Dienst einer/einem anderen Kollegin/Kollegen zu übertragen. Dabei sollte die/der jeweilige Ärztin/Arzt die/den Kollegin/Kollegen vorab informieren und anschließend mittels elektronischer Übertragung den Dienst zukommen lassen. Nunmehr muss die/der Kollegin/Kollege den ihr/ihm übertragenen Dienst annehmen. Sollte dies bis zum Dienstbeginn bzw. binnen zwölf Stunden nicht geschehen, erhält die/der Ersatzsuchende eine Information, dass die Ersatzsuche (Dienstübertragung) noch nicht abgeschlossen ist. Bei erfolgloser Ersatzsuche ist der eingetragene Dienst weiterhin verpflichtend vom Ersatzsuchenden zu erbringen.
  • Stornierung (Verhinderung) im Visitendienst: Sollte ein bereits gebuchter Dienst kurzfristig nicht angetreten werden können, ist es möglich den Dienst allen Kolleg/inn/en in der Region bekannt zumachen. Dies kann nur unter Angabe einer triftigen Begründung erfolgen. Bei erfolgloser Ersatzsuche (ab 2h vor Dienstbeginn) ist mit der Leitstelle des Roten Kreuzes (Offizier vom Dienst) Kontakt aufzunehmen.
  • Tausch Visitendienst mit Ordinationsdienst: Sollte Sie bereits einen Visitendienst von 07:00 – 12:00 Uhr gebucht haben und möchten diesen mit einem noch freien Ordinationsdienst am gleichen Tag tauschen, ist dies mit dieser Funktionalität möglich.

Dienstzeiten

Visitendienste in der Region Graz werden mit einer/einem Fahrer/in vom Standort „Grazer Parkraumservice – GPS“, Jakominigürtel 20 aus gefahren.

Ihnen werden dort zwei große Dienstzimmer inkl. Nebenräumlichkeiten zur Verfügung gestellt.

Die ärztliche Versorgung außerhalb von Graz erfolgt von Montag bis Sonntag von 18:00 bis 23:00 Uhr und zusätzlich Samstag, Sonntag und Feiertag von 07:00 bis 18:00 Uhr, wobei dieser Block in zwei Teile gegliedert ist (07:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr). 

Zur ärztlichen Versorgung der Bevölkerung sind Ordinationen (von allen zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten hauptberuflichen Ärztinnen/Ärzte für Allgemeinmedizin mit nach dem Ärztegesetz gemeldeten Berufssitzen in der Steiermark – Kassenvertragsärztinnen/Kassenvertragsärzte und Wahlärztinnen/Wahlärzte) an Wochenenden und Feiertagen in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.

 

Ausstattung & Dokumentation

Ausstattungsliste Visitendienst

Die Ärztekammer für Steiermark schlägt folgende Ausstattung der Visitentasche für die visitenärztliche Tätigkeit im Bereitschaftsdienst vor, welche zu Eigenkosten von den Ärztinnen/Ärzten selbst zu beschaffen ist.

Medikamente und Materialbedarf im Visitendienst

Die Ärztekammer für Steiermark und die Österreichische Gesundheitskasse hat eine Liste von Medikamenten und Materialbedarf erarbeitet, die man kostenlos für den allgemeinmedizinischen Bereitschaftsdienst beziehen kann – aber auch nur für diesen verwenden darf! Das beigefügte Merkblatt zum Materialbedarf und Rezeptieren enthält dazu detaillierte Informationen.

Einschulungstermine zum Rezeptieren für Wahlärztinnen/Wahlärzte ohne Rezepturbefugnis, Angestellte Ärztinnen/Ärzte, Wohnsitzärztinnen/Wohnsitzärzte, pensionierte Ärztinnen und Ärzte aus anderen Bundesländern und Details zur Anmeldung dazu, erfahren Sie unter der Nummer 0316/8035-8050.

 

Berufsrechtliche Dokumentation

Neben der Dokumentation in der Bereitschaftsapp, welche nur zu Abrechnungszwecken durchzuführen ist, sind Ärztinnen/Ärzte nach dem Gesetz verpflichtet eine Behandlungsdokumentation zu führen und aufzubewahren. Folgendes Formular dient als Vorschlag für die Visitendokumentation.

Formular Todesfeststellung

Zur Dokumentation der Todesfeststellung bzw. vorläufigen Totenbeschau ist nachfolgendes Formular zu verwenden.

FAQ

Der neue  Bereitschaftsdienst ist grundsätzlich als Visitendienst konzipiert und wird nach erfolgter Triage durch das Gesundheitstelefon bei Notwendigkeit aktiv. Dabei werden nur akute medizinische Fälle versorgt. Darüber hinaus sind an Sam-, Sonn-, und Feiertagen Bereitschafts-Ordinationen von 09:00 – 12:00 Uhr geöffnet. Die am Wochenende regulär bestehenden Öffnungszeiten der Vertragsordinationen (vertraglich mit der Sozialversicherung vereinbarte Öffnungszeiten) bleiben von der neuen Regelung unberührt. Zudem steht es jedem Vertragspartner frei, bei entsprechender Meldung über die Ärztekammer Steiermark (die Ärztekammer stellt dafür ein eigenes Onlineportal zur Verfügung), seine Ordination an Sam-, Sonn-, und Feiertagen zu öffnen und wie bisher die geltenden Kassentarife abzurechnen. Das Gesundheitstelefon kann Patient/inn/en nur an Ordinationen verweisen, welche die Öffnungszeiten über die Ärztekammer Steiermark gemeldet haben. Wichtig dabei ist, dass der Bereitschaftsdienst nicht zeitgleich zu dieser Ordinationstätigkeit ausgeübt werden darf.

Die Teilnahme am geregelten Bereitschafts-Ordinationsdienst an Wochenenden und Feiertagen in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr ist allen zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten hauptberuflichen Ärztinnen/Ärzten für Allgemeinmedizin mit nach dem Ärztegesetz gemeldeten Berufssitzen in der Steiermark möglich (Kassen- und Wahlärztinnen/Kassen- und Wahlärzte). Für 3h Ordinationsdienst wird dabei eine Bereitschafts- und Leistungspauschale gewährt: € 126,- für die Bereitschaft und € 574,- für die kurativen Leistungen (in Summe € 700,-). Es dürfen keine Honorarnoten an Patient/inn/en ausgestellt und keine Einzelleistungen mit den Krankenversicherungsträgern verrechnet werden, da alle Leistungen mit den Pauschalen umfasst sind.

Die Teilnahme am neuen Bereitschaftsdienstmodell erfolgt mit einer schriftlichen Erklärung. Diesbezüglich müssen Sie die Teilnahmeerklärung für den Bereitschaftsdienst herunterladen und ausgefüllt sowie unterschrieben an die angegebene Adresse (per E-Mail: office@gvgst.at oder per Post: GVG-Gesundheitsversorgungs-GmbH, Mehlplatz 1, 8010 Graz) retournieren. Bitte bedenken Sie, dass zumindest eine einwöchige Bearbeitungszeit (Prüfung der Berufsberechtigung etc.) zwischen dem Einlangen der unterfertigten Teilnahmeerklärung und der Freischaltung im System nötig ist. Ärztinnen/Ärzte ohne Kassenvertrag oder ohne Rezepturbefugnis, müssen zusätzlich noch eine diesbezügliche Einschulung bei der Österreichischen Gesundheitskasse absolvieren. Mit der Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung geht man noch keine Dienstverpflichtung ein, erst mit der aktiven Dienstbuchung ist der gebuchte Dienst jedoch verpflichtend zu erbringen.

Nachdem die Teilnahmeerklärung eingelangt, geprüft und die Berufsberechtigung mit der zuständigen Ärztekammer geklärt ist, kann man sich nach Freischaltung im System, für Dienste unter dienstplan.gesundheitsversorgung-steiermark.at eintragen. Die Dienstplanung erfolgt dabei individuell, indem man zu den in der Teilnahmeerklärung genannten Regionen freie Dienste frei wählen kann. Sobald man sich für einen Dienst meldet (diesen bucht), ist dieser jedoch verpflichtend zu erbringen. Sollten andere Regionen (für den Visitendienst) als jene, die Sie in der Teilnahmeerklärung genannt haben, gewünscht sein, ist dies der GVG-Gesundheitsversorgungs-GmbH mittels Formular „Regionsänderung“ schriftlich bekannt zu geben. Die Dienste sind dabei jeweils quartalsweise bis maximal sechs Monate im Vorhinein buchbar.

Die Anmeldung und Auswahl der Dienste erfolgt über einen elektronischen Dienstplan (Webplattform unter dienstplan.gesundheitsversorgung-steiermark.at) – nach dem first come, first serve Prinzip. Dienste können dabei selbständig, entsprechend den vorgegebenen Stundenblöcken, nach eigenem Zeitmanagement bis zu zwei Quartale im Vorhinein gebucht werden. Sie können innerhalb von 48 Stunden bis zu 4 Ordinationsdienste und 7 Visitendienste buchen, weitere Dienstbuchungen sind dann erst wieder nach Ablauf dieser Zeit möglich. Zur selben Zeit ist jedoch immer nur ein Dienst in einer Region buchbar.

Wenn man sich für einen Dienst eingetragen hat, ist dieser verpflichtend zu erbringen. Im Falle einer Verhinderung sind die Ärztinnen/Ärzte selbst für ihren Ersatz verantwortlich. Eine Übertragung kann dabei nur an eine/n Kollegin/Kollegen, welche/r auch zum Bereitschaftsdienst angemeldet ist, erfolgen. Der Tausch kann unbürokratisch über den elektronischen Dienstplan abgewickelt werden bzw. bei akuter Verhinderung über die Leitstelle gemeldet werden. Nähere Informationen zum Diensttausch entnehmen Sie bitte dem Menüpunkt Dienstplanung.

Die Regionsgrößen wurden nach Erreichbarkeiten und Fahrzeiten definiert. Eine Visite sollte je nach Dringlichkeit ehest möglichst, spätestens jedoch in 90 Minuten erfolgen. Dabei sollte die regionsübergreifende Tätigkeit eine Ausnahme darstellen und dadurch grundsätzlich keine zweite Region abgedeckt werden.
Der Aufenthaltsort ist den diensthabenden Ärztinnen/Ärzten dabei grundsätzlich freigestellt. Sollte man keinen Aufenthaltsort in der gebuchten Region besitzen, ist es möglich sich in den Bezirksstellen des Roten Kreuzes aufzuhalten. Es wird ersucht dies dem Roten Kreuz mind. 3 Tage vor dem jeweiligen Dienst unter 0501445-39141 mitzuteilen.

Die Reihenfolge der eingelangten Visiten kann grundsätzlich selbstständig festgelegt werden. Sollten Visiten nicht durchführbar sein, wenden Sie sich bitte an die Leitstelle des Roten Kreuzes.

Sind am Visitenort mehrere Patienten zu behandeln, dann werden bis zu vier Visiten im selben Haushalt als Einzelvisite honoriert. Eine Meldung bzw. eine gesonderte Disponierung über die Rettungsleitstelle ist dafür nicht vorgesehen.

Sollte Sie das angegebene Ziel bei einer Visite nicht erreichen können (Autopanne, Unfall, Wetter, Kartenapp findet Ziel nicht etc.) nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit der Rettungsleitstelle auf. Bei technischen Problemen bzw. Fragen zur Applikation, wenden Sie sich bitte von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr an das Rote Kreuz unter +43 050 144 539 141. Sollte Ihr Mobiltelefon während des Bereitschaftsdienstes keinen Empfang besitzen, verändern Sie bitte Ihren Standort bis ein Empfang gegeben ist.

Vertragspartner/innen der Krankenversicherungsträger können wie bisher ihre Rezeptblöcke verwenden. Allgemeinmediziner/innen die bisher keine Rezepturbefugnis besitzen werden eigene Rezeptblöcke zur Verfügung gestellt. Der zur Verordnung notwendige Stempel (Merkblatt zum Materialbedarf und Rezeptieren) ist selbst bereitzustellen. In beiden Fällen gilt, dass die Verordnung von Heilmitteln und Drucksorten ausschließlich in Ausübung des Bereitschaftsdienstes zulässig ist und die einschlägigen Regelungen und Bestimmungen der Krankenversicherungsträger einzuhalten sind.

Bereitschaftsdiensthabende Ärztinnen/Ärzte sind verpflichtet die Todesfeststellung im Rahmen einer Visite durchzuführen. Weiters ist es bereitschaftsdiensthabenden Ärztinnen/Ärzten im Rahmen der Todesfeststellung nunmehr erlaubt den Leichnam vom Sterbeort verbringen zu lassen (vorläufige Totenbeschau). Für die Dokumentation in der Bereitschaftsapp bitte im Auswahlfeld „Todesfeststellung, vorläufige Totenbeschau“ auswählen.

Ein telefonischer Visitenabschluss ist in Eigenverantwortung entsprechend den rechtlichen Möglichkeiten nur in Einzelfällen (eigene/r Patient/in mit laufender Betreuung) möglich und wird nicht honoriert.

Kontaktieren Sie uns

Sie sind Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin, haben Interesse am ärztlichen Bereitschaftsdienst und wünschen dazu noch mehr Informationen oder möchten die GVG Steiermark bezüglich sonstiger Anliegen kontaktieren? Unsere kompetenten Mitarbeiter/innen stehen Ihnen zur Verfügung.