Was ist die GVG?
Das Unternehmen Gesundheitsversorgungs-GmbH - kurz „GVG"- ist zuständig für die Koordination, Organisation und Administration von mobilen Gesundheitsdiensten (z.B. ärztliche Bereitschaftsdienste, Visitendienste, Wochenend-Ordinationsdienste etc.) sowie der Akutversorgung der Bevölkerung, welche aus dem ursprünglich verpflichtenden Bereitschaftsdienst der niedergelassenen Allgemeinmediziner/innen hervorgegangen ist. Ebenso administriert die GVG gemeinsam mit dem Roten Kreuz Steiermark das Gesundheitstelefon 1450.
Kontaktieren Sie uns
Sie haben Interesse am ärztlichen Bereitschaftsdienst, wünschen dazu noch mehr Informationen oder möchten die GVG Steiermark bezüglich sonstigen Anliegen kontaktieren? Unsere kompetenten Mitarbeiter stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung – und melden sich schnellstmöglich zurück.
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Sie sind Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin, haben Interesse am ärztlichen Bereitschaftsdienst und wünschen dazu noch mehr Informationen oder möchten die GVG Steiermark bezüglich sonstiger Anliegen kontaktieren? Unsere kompetenten Mitarbeiter/innen stehen Ihnen zur Verfügung.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Die Ärztinnen und Ärzte des Bereitschaftsdienstes bewältigen die über das Gesundheitstelefon 1450 generierten medizinischen Anliegen. Ihre Vorteile als teilnehmende/r Ärztin/Arzt:
- Deutlich höheres Honorar pro Stunde bei gleichzeitig geringeren Dienstzeiten als vor der Überarbeitung des Bereitschaftsdienstes.
- Größerer Ärztinnen/Ärzte-Pool aufgrund der Erweiterung berechtigter Teilnehmer/innen.
- Mehr Ruhezeiten – Visitendienste außerhalb von Graz enden um 23:00 Uhr.
- Dienste können nach persönlichem Zeitmanagement gebucht werden. Dienste sind nach aktiver Buchung verpflichtend.
- Zeitnahe wöchentliche Auszahlung.
- Visiten werden nur bei akutem Bedarf übermittelt.
Teilnahme am Bereitschaftsdienst
Teilnahmeerklärung einfach herunterladen und vollständig ausgefüllt per E-Mail an folgende Adresse senden:
Notarztwesen
Alle wichtigen Informationen zum Thema Notarztwesen und einer freiberuflichen Absolvierung der Dienste (Visiten-, Bereitschafts- und Notarztdienste) finden Sie hier.
Blaulichtbeantragung
Aus der Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst ergibt sich die Möglichkeit eine Blaulichtbewilligung zu beantragen.
Gesundheitstelefon 1450
Mit dieser Telefonberatung wird mit unserem Partner Rotes Kreuz persönliche Gesundheitsberatung und Soforthilfe in Gesundheitsfragen durch speziell geschultes, diplomiertes Krankenpflegepersonal angeboten.
Wählen Sie einfach die Nummer 1450 über das Handy oder Festnetz.
Nähere Informationen erhalten Sie unter nachfolgendem LINK: